Marktordnung
Momentan besteht auf allen Märkten eine Maskenpflicht für Besucher und Aussteller !!!!!!!
Den Anweisungen der Firma SEE ist Folge zu leisten. Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt auf eigene
Gefahr. Terminänderungen aus technischen oder organisatorischen Gründen vorbehalten. Das Anbieten von Waffen, NS - Artikel, Hehlerware, Kriegsspielzeug und pornographischen - Artikel ist verboten.
Der Handel mit jeglicher Art von lebenden Tieren ist strengstens verboten. Glücksspiele aller Art sowie religiöse Werbungen sind verboten. Hunde sind an der Leine zu führen und müssen auf Anweisung ein Maulkorb tragen.
Aussteller müssen Ihren Stand mit Namen und Anschrift kenntlich machen. Die Standtiefe darf 2,50m nicht übersteigen. Die Standgebühr richtet sich nach der längsten Seite des Standes und wird beim Befahren des Platzes sofort fällig. Auto am Stand ab 3m möglich. Ist ein Anhänger hinter dem Auto quergestellt, werden mind. 4m berechnet. Ist der Anhänger ans Auto angehängt werden mind. 5m berechnet. Neuware nur mit Erlaubnis des Veranstalters. Lebensmittel nur mit Vertrag. Das Verteilen von Werbung jeglicher Art ist nur mit schriftlicher Gestattung der Marktleitung erlaubt. Bei Unwetterbeginn oder höherer Gewalt (z.B. Regen, Schnee, Hagel) während der Veranstaltung werden keine Kosten zurück erstattet.
Verursacht ein Teilnehmer oder Besucher Schäden an Personen oder am Eigentum anderer, haftet der Verursacher selbst. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung aus.